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Die Verkehrs- und Vertriebsfähigkeit von Cannabissamen und Cannabis-Stecklingen nach dem neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG)“ – ZVertriebsR 356, 2024
Die Verkehrs- und Vertriebsfähigkeit von Cannabis-Stecklingen bleibt umstritten. In Bayern erging eine der ersten landgerichtlichen Beschwerdeentscheidungen, die sich mit der Zulässigkeit des gewerblichen Stecklingshandel