Der BGH und Telemedizin Report 2026

Der Report analysiert auf 30 Seiten die aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Landgerichte zu medizinischem Cannabis und Telemedizin. Er erläutert, welche Grenzen für die Werbung von Telemedizin-Plattformen gelten, welche Anforderungen an Fernbehandlungen gestellt werden und welche rechtlichen Risiken bei der Zusammenarbeit mit Apotheken bestehen. Aus den Entscheidungen leitet er praktische Hinweise für die Gestaltung von Plattformen und Kooperationen ab.

Der BGH und Telemedizin Report 2026

Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. BGH I ZR 74/25, Urteil vom 26.3.2026

  1. Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (§ 10 Abs. 1 HWG)
  2. Schutz der öffentlichen Gesundheit
  3. Produktbezogene Werbung
  4. Wettbewerbsrechtliche Aspekte
  5. Unionsrechtliche Konformität
  6. Einschränkungen der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel – aus dem Urteil
  7. Fokus auf sachliche Information statt Werbung
  8. Abgrenzung Information und Werbung

III. BGH I ZR 118/25, Beschluss vom 26.3.2026

  1. Hintergrund
  2. Rechtsfragen
  3. Wesentliche Argumente
  4. Aus den Entscheidungsgründen

IV. Landgericht Berlin II – 101 O 47/23, Urteil vom 4.3.2026

  1. Unterlassungsanspruch gemäß § 8 Absatz 1 UWG i.V.m. § 3a UWG und § 10 HWG
  2. Unterlassungsanspruch gemäß § 8 Absatz 1 UWG i.V.m. § 3a UWG und § 11 I ApoG
  3. Androhung von Ordnungsgeld
  4. Aus den Entscheidungsgründen

V. Einordnung für die Praxis

  1. Werbung
  2. Konsequenzen eines Verstoßes
    1. Kosten
    2. Kerngleichheit
  3. Europa
  4. Apotheken
    1. Kosten der Inanspruchnahme / Streitwert
    2. Verfahrenslänge

VI. Problem – keine Änderung des MedCanG und Begriff der Behandlung

VII. Abschließendes Fazit

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen

Über den Autor

Kai ist seit 2003 als Wirtschafts- und Unternehmensjurist in Deutschland tätig und hat dabei vielfältige Erfahrungen gesammelt. Er ist sehr vertraut mit den Zusammenhängen zwischen nationalen und europäischen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf Verbraucherschutz, Produktsicherheit und aufkommende neue Cannabisprodukte. Er hat sich bereits in einem frühen Stadium seines Studiums an der Philipps-Universität Marburg für Cannabis eingesetzt, als das Bundesverfassungsgericht entschied, dass kleine Mengen Cannabis nicht kriminalisiert werden dürfen. Nachdem medizinisches Cannabis legalisiert worden war, startete Kai einen juristischen Blog (canna-biz.legal) über alle relevanten neuen Entwicklungen auf dem entstehenden Cannabismarkt und wurde Rechtsexperte insbesondere für medizinisches Cannabis und CBD-Produkte. 

Die Anwaltskanzlei KFN+

 

Kai und seine Anwaltskanzlei KFN+ beraten große CBD- und medizinische Cannabisunternehmen und er ist Rechtsberater der European Industrial Hemp Association (EIHA), die an einem Gemeinschaftsantrag für eine Zulassung als Novel Food für verschiedene CBD-Produkte arbeitet.

Der BGH und Telemedizin Report 2026

Alle Preise auf Anfrage